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Wie entsteht mein Rechnungsbetrag
für meinen gebuchten Kurs?

Grundsätzlich gilt für den Kurspreis

  • Der „Nettokurspreis zuzüglich Steuern“ ergibt den „Bruttopreis„. Das ist der zu zahlenden Betrag für die gebuchte Schulung.
  • Der Steuersatz wird nach dem Land des Rechnungsempfängers (Empfängerprinzip) berechnet. Dadurch können die zu verrechnenden Steuern abweichen, sodass unterschiedliche Bruttopreise entstehen.
  • Bei europäischen Firmenkunden mit gültiger UID-Nummer außerhalb Österreichs wird nach dem „Reverse Charge“-Verfahren abgerechnet und für Kunden aus der Schweiz/Liechtenstein nach dem Bezugsteuer-Verfahren.

Im folgenden erklären wir Ihnen die einzelnen Fälle im Detail

Fall 1: Eine Privatperson mit Wohnsitz außerhalb Österreichs bucht einen Kurs

Rechnungsbetrag: Kurspreis(e) (NETTO) + lokale Umsatzsteuer = Kurspreis(e) (BRUTTO)

Beispiel für eine Person mit Adresse in Deutschland:

  • Excel Kurs: Advanced – Fortgeschrittenes Wissen (16 Einheiten):
    Nettopreis EUR 415,00 zzgl. 19% USt. = Brutto EUR 493,85
  • Die Steuer wird dann im Rahmen einer entsprechenden Erklärung an das österreichische Finanzamt abgeführt und von dort an die jeweiligen Länder weiterüberwiesen. Dieses „EU-OSS“ (EU-OneStopShop) genannte Verfahren dient zur Vereinfachung der Abwicklung im Endkundengeschäft (B2C) innerhalb der europäischen Union.

Fall 2: Eine Privatperson mit Wohnsitz in Österreich bucht einen Kurs

Rechnungsbetrag: Kurspreis(e) (NETTO) + 20% USt. = Kurspreis(e) (BRUTTO)

Beispiel für eine Person mit Adresse in Österreich:

  • Excel Kurs: Advanced – Fortgeschrittenes Wissen (16 Einheiten):
    Nettopreis EUR 415,00 zzgl 20% USt. = Brutto EUR 498,00
  • Die Steuer wird dann von uns im Rahmen der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung an das österreichische Finanzamt gemeldet und abgeführt.

Fall 3: Ein Firmenkunde außerhalb Österreichs mit gültiger Umsatzidentifikationsnummer bucht einen Kurs

Rechnungsbetrag: Kurspreis(e) (NETTO) = Kurspreis(e) (BRUTTO)

  • Hier greift das sogenannte „Reverse Charge-Verfahren“ (B2B-Verfahren).
    Die Rechnung wird ohne Steuer erstellt, die Steuerschuld geht auf den Firmenkunden über. Nicht der Unternehmer, der die Leistung erbringt zahlt die Umsatzsteuer, sondern der Empfänger der Leistung muss diese entrichten.

Fall 4: Ein Firmenkunde in Österreich bucht einen Kurs

Rechnungsbetrag: Kurspreis(e) (NETTO) + 20% USt. = Kurspreis(e) (BRUTTO)

Beispiel für ein Unternehmen mit Sitz in Österreich:

  • Excel Kurs: Advanced – Fortgeschrittenes Wissen (16 Einheiten):
    Nettopreis EUR 415,00 zzgl 20% USt. = Brutto EUR 498,00
  • Die Steuer wird dann von uns im Rahmen der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung an das österreichische Finanzamt gemeldet und abgeführt.

Fall 5: Ein Firmenkunde oder eine Privatperson aus der Schweiz oder Liechtenstein bucht einen Kurs

Rechnungsbetrag: Kurspreis(e) (NETTO) = Kurspreis(e) (BRUTTO)

  • Hier fällt die sogenannte Bezugsteuer an (8,1% ab dem 01.01.2024)
  • Die Bezugsteuer ist die Mehrwertsteuer, die auf den Import von Dienstleistungen erhoben und somit im MWST-Gesetz (MWSTG) geregelt wird. Die Steuerschuld geht hier auf den Leistungsempfänger über und ist von diesem rechtzeitig zu deklarieren und zu bezahlen.

Gut zu Wissen: Umsatzsteuerangabe bei unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen

Bild mit lächelnder Frau und erhobenen Zeigefinger
Alle unsere unverbindlichen Angebote und verbindlichen Auftragsbestätigungen werden immer mit Netto- und Bruttopreisen erstellt.

Erst bei der endgültigen Rechnungslegung entscheidet sich dann, wie die Steuer ausgewiesen und verrechnet wird.

Hinweis: Die auf dieser Seite angeführten Erklärungen beziehen sich auf online erbrachte Dienstleistungen im Bereich der Erwachsenenbildung. Sie dienen nur zur Information und NICHT zur Beratung, wir übernehmen daher keinerlei Haftung!

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